Vorsorgeaufwendungen: Kein Abzug in Deutschland bei Tätigkeit in Drittstaat
Wenn Vorsorgeaufwendungen, insbesondere Beiträge zur Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, mit steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, sind sie in Deutschland grundsätzlich nicht als Sonderausgaben absetzbar. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Vorsorgeaufwendungen sind als Sonderausgaben in der deutschen Steuererklärung absetzbar, soweit Vor nicht allzu langer Zeit hat der Bundesfinanzhof in einer Serie von Urteilen entschieden, dass Beiträge zur Pflegeversicherung […]
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