Feststellungsverfahren

Bei der Steuerfestsetzung werden gem. § 157 Abs. 2 AO typischerweise sämtliche Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt. Dies vereinfacht das Verfahren sowohl für den Stpfl. als auch für das FA: Der Stpfl. gibt die eine (ESt-)Erklärung ab, bei „seinem“ FA „um die Ecke“ (Wohnsitz-FA). Darin führt er dem Vordruck entsprechend sämtliche Umstände auf, die steuerrelevant sind. Es macht […]

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